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   OLG Celle, 19.04.2000 - 2 U 166/99   

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https://dejure.org/2000,5717
OLG Celle, 19.04.2000 - 2 U 166/99 (https://dejure.org/2000,5717)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2000 - 2 U 166/99 (https://dejure.org/2000,5717)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2000 - 2 U 166/99 (https://dejure.org/2000,5717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang der Haftungsübernahme eines GmbH-Gesellschafters für Mietzinsansprüche

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 BGB
    GmbH; Gesellschafter; Persönliche Haftung; Schuldmitübernahme; Vertragsänderung; Mietzinsforderung; Schuldbeitritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GmbH; Gesellschafter; Persönliche Haftung; Schuldmitübernahme; Vertragsänderung; Mietzinsforderung; Schuldbeitritt

  • Judicialis

    BGB § 535

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Haftung des GmbH-Gesellschafters für Mietzinsen bei Schuldmitübernahme durch Geschäftsführer - Vertragsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1995 - XI ZR 235/94

    Formularmäßiger Ausdehnung einer Gesellschafterbürgschaft auf alle späteren

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2000 - 2 U 166/99
    Es ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich die Schuld des Beitretenden grundsätzlich nach Inhalt und Beschaffenheit der Hauptschuld im Zeitpunkt des Beitritts bestimmt (vgl. BGH NJW 1996, 249).
  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79

    Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2000 - 2 U 166/99
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich auch wesentlich von der von dem Kläger angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bürgschaft (vgl. BGH NJW 1980, 2412), wonach die Identität zwischen Hauptschuld und verbürgter Schuld nicht dadurch berührt wird, dass Gläubiger und Hauptschuldner vor dem Wirksamwerden der Bürgschaft durch Rechtsgeschäft die Rückzahlungsmodalitäten der Hauptschuld verändern.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 9 U 121/09
    Weitere Verfahren des Berufungsklägers in der Folgezeit blieben gleichfalls erfolglos (s. Gerichtsbescheid des SG Lüneburg vom 13. Juli 1998 - S 2 U 134/97; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 1999 - L 6 U 258/98; Beschluss des BSG vom 02. Juli 1999 - B 2 U 166/99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2006 - L 9 U 205/03
    Weitere Verfahren in der Folgezeit blieben gleichfalls erfolglos (s. Gerichtsbescheid des SG Lüneburg vom 13. Juli 1998, Az.: S 2 U 134/97; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 29. April 1999, Az.: L 6 U 258/98; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 02. Juli 1999, Az.: B 2 U 166/99).
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